Statuten des Elternvereines der Schulen St. Marien
Liniengasse 21, 1060 Wien ZVR: 784693031
§ 1 Name und Sitz des Vereines
Der Verein führt den Namen „Elternverein der Schulen St. Marien“ und hat seinen Sitz in der Liniengasse 21, 1060 Wien.
§ 2 Zweck des Vereines
1. Der Elternverein hat die Aufgabe, die Interessen der Vereinsmitglieder an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule zu vertreten und die notwendige Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule zu unterstützen, insbesonders
a) an der Verwirklichung der Aufgaben der österreichischen Schulen im Sinne der Schulorganisation mitzuwirken,
b) die den Elternvereinen auf Grund schulunterrichtsgesetzlicher Bestimmungen übertragenen Rechte und Mitsprachemöglichkeiten wahrzunehmen,
c) die Schule, Mitglieder des Vereines sowie die Schüler/innen in schulischen Angelegenheiten zu unterstützen,
d) die erzieherischen Maßnahmen des Elternhauses mit denen der Schule abzustimmen
e) bedürftige Schüler/innen gelegentlich zu unterstützen (z. B. bei Schulveranstaltungen)
f) Veranstaltungen informativer, bildender, gesellschaftlicher und ähnlicher Art abzuhalten bzw. zu fördern.
g) die für Unterrichts- und Erziehungszwecke verfügbaren Einrichtungen der Schule im Einvernehmen mit der Schulleitung und den Lehrern und erforderlichenfalls mit der zuständigen Schulbehörde
auszugestalten
2. Von der Tätigkeit des Elternvereines sind ausgeschlossen
a) parteipolitische Angelegenheiten,
b) regelmäßige Fürsorgetätigkeiten,
c) die Ausübung schulbehördlicher Befugnisse.